Wir orientieren uns an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung - zu Ihrem Vorteil. Darüber hinaus nutzen wir ein Netzwerk europäischer Finanzplaner sowie die regelmäßigen Weiterbildungsmöglichkeiten der Akademie.

"GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER
FINANZPLANUNG (GOF)"

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Finanzplanung gelten für die Erstellung und Durchführung ganzheitlicher Finanzplanungen.

1. Vollständigkeit

Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen.
Dieses beinhaltet alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen und die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden.

2. Vernetzung

Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten im Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben unter Einschluß persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen.

 


3. INDIVIDUALITÄT

Individualität bedeutet, den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen.

4. RICHTIGKEIT

Richtigkeit bedeutet, die Finanzplanung im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach den Methoden der Finanzplanung durchzuführen. Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel sein und den Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.

5. VERSTÄNDLICHKEIT

Verständlichkeit bedeutet, daß die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse zu präsentieren ist, daß der Kunde sie verstehen und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrages gestellten Fragen beantwortet erhält.

6. DOKUMENTATIONSPFLICHT

Dokumentationspflicht bedeutet, daß die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.

7. EINHALTUNG DER BERUFSGRUNDSÄTZE

Einhaltung der Berufsgrundsätze bedeutet, daß ein Finanzplaner die für ihn geltenden Berufsgrundsätze - Integrität, Vertraulichkeit, Objektivität, Neutralität, Kompetenz und Professionalität - beachten muß.