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Wir orientieren uns an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Finanzplanung - zu Ihrem Vorteil. Darüber hinaus nutzen wir ein Netzwerk europäischer Finanzplaner sowie die regelmäßigen Weiterbildungsmöglichkeiten der Akademie.
"GRUNDSÄTZE ORDNUNGSGEMÄSSER
FINANZPLANUNG (GOF)"
Die Grundsätze ordnungsgemäßer
Finanzplanung gelten für die Erstellung und Durchführung
ganzheitlicher Finanzplanungen.
1. Vollständigkeit
Vollständigkeit bedeutet, alle Kundendaten
zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen.
Dieses beinhaltet alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten,
Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher
Informationen und die Abbildung des persönlichen Zielsystems
des Kunden.
2. Vernetzung
Vernetzung bedeutet, alle Wirkungen und Wechselwirkungen
der einzelnen Daten im Bezug auf Vermögensgegenstände
und Verbindlichkeiten, auf Einnahmen und Ausgaben unter Einschluß
persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher
Faktoren zu berücksichtigen.

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3. INDIVIDUALITÄT
Individualität bedeutet,
den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären
und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen
in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen und keine Verallgemeinerungen
zu diesen Punkten vorzunehmen.
4.
RICHTIGKEIT
Richtigkeit bedeutet, die Finanzplanung
im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand
und nach den Methoden der Finanzplanung durchzuführen.
Planungen können per se nicht sicher, sondern nur plausibel
sein und den Verfahren der Planungsrechnung entsprechen.
5.
VERSTÄNDLICHKEIT
Verständlichkeit bedeutet,
daß die Finanzplanung einschließlich ihrer Ergebnisse
zu präsentieren ist, daß der Kunde sie verstehen
und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrages
gestellten Fragen beantwortet erhält.
6.
DOKUMENTATIONSPFLICHT
Dokumentationspflicht bedeutet,
daß die Finanzplanung einschließlich ihrer Prämissen
und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form
dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.
7.
EINHALTUNG DER BERUFSGRUNDSÄTZE
Einhaltung der Berufsgrundsätze
bedeutet, daß ein Finanzplaner die für ihn geltenden
Berufsgrundsätze - Integrität, Vertraulichkeit, Objektivität,
Neutralität, Kompetenz und Professionalität - beachten
muß.
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